Unternehmensdokumente · Englisch–Deutsch

Fünf Fassungen später bleibt der Begriff derselbe.

Englisch–Deutsch für Unternehmensdokumente, die über Jahre wachsen. Sie arbeiten mit einer Person – vom ersten Angebot bis zur abschließenden Prüfung, über alle Fassungen hinweg.

Seit 2011 habe ich für über 150 Unternehmen übersetzt. Der fachliche Schwerpunkt liegt auf Gebrauchsanweisungen (IFU), Labeling und regulatorischer Dokumentation für Medizinprodukte im MDR-/IVDR-Umfeld; die Projekterfahrung umfasst auch mehrere der weltweit führenden Medizintechnik-, Diagnostik- und Pharmakonzerne.

Terminologiedrift

Ein Begriff hält länger als ein Projekt

Bei einer einzelnen Übersetzung fällt Terminologiedrift oft noch nicht auf. Das Risiko entsteht später: bei der dritten Änderungsmitteilung, der zweiten Produktvariante oder dem Handbuch, das drei Jahre nach der Gebrauchsanweisung fällig wird.

Wo viele Hände an einem Dokumentensatz arbeiten, entstehen Übergaben. Jede Übergabe ist eine Stelle, an der ein Begriff kippen kann. Das ist keine Frage der Sorgfalt der Beteiligten, sondern der Statik: Wer ein Dokument zum ersten Mal sieht, kennt die Entscheidung nicht, die zwei Fassungen früher getroffen wurde.

Große Sprachdienstleister arbeiten nach eigener Darstellung mit Netzwerken aus Tausenden von Übersetzern – für viele Sprachen gleichzeitig ist das auch der einzige Weg. Ein einzelner deutscher Dokumentensatz bleibt dagegen nur konsistent, wenn die Zuständigkeit nicht wechselt.

Die Beispiele sind frei konstruiert. Sie enthalten kein Kundenmaterial und geben keine unveränderte Ausgabe eines bestimmten Übersetzungssystems wieder.

Derselbe englische Begriff, drei deutsche Benennungen. Alle drei sind verständlich, aber nur „Einmalprodukt“ entspricht dem deutschen Wortlaut der MDR – und der Wechsel zwischen ihnen ist selbst ein Konsistenzproblem.
Englischer Ausgangstext

single-use device

über alle Fassungen unverändert
Revision A

„Einwegprodukt“

gängig, aber nicht der Wortlaut der Verordnung
Revision B

„Produkt zum einmaligen Gebrauch“

Umschreibung statt Benennung
Durchgängig geführt

„Einmalprodukt“

Wortlaut der MDR, Artikel 2 Nummer 8

Drei Benennungen für einen definierten Begriff erschweren die verlässliche Änderungsprüfung und erhöhen den Prüfaufwand. Ihr Fachprüfer kann nicht mehr per Suche feststellen, ob eine Änderung überall angekommen ist, und muss jede Fundstelle einzeln bewerten.

Werkzeuge und durchgehende Zuständigkeit ergänzen einander: Terminologiedatenbanken und Translation Memories machen Festlegungen auffindbar; ich prüfe, ob sie im Einzelfall gelten. Soweit frühere Terminologie und dokumentierte Entscheidungen vereinbart und verfügbar sind, wende ich sie in Folgeaufträgen weiter an – auch nach längeren Projektpausen.

Welche Normanforderungen und Arbeitsschritte abgedeckt sind, erläutere ich auf der Startseite unter Zwei Normen, klar abgegrenzter Umfang.

Zwei Auftragsarten

Wo ich ansetzen kann

Ihr bestehender Agentur- oder LSP-Vertrag kann unverändert weitergelten. Beide Leistungen lassen sich auf festgelegte Englisch–Deutsch-Inhalte begrenzen.

Fachübersetzung

Ich übersetze und prüfe jeden Text selbst, mit Ihrer freigegebenen Terminologie, Ihrem Translation Memory und Ihrem Referenzmaterial. Den Prüfweg legen wir vorher fest.

Unabhängige Prüfung

Sie haben bereits eine Übersetzung und möchten wissen, ob sie die vereinbarten Anforderungen erfüllt. Ich prüfe sie auf Bedeutung, Auslassungen, Terminologie, Konsistenz, Zahlen und Einheiten – nach Kriterien, die wir vorher vereinbaren. So können Sie die Zusammenarbeit mit einem einzelnen Auftrag beginnen.

Fachabteilung & Einkauf

Was das Angebot verbindlich festlegt

Angebot

Darin stehen Leistungsumfang, Liefertermin und Festpreis. Sie erhalten es in der Regel bis zum folgenden Geschäftstag, oft innerhalb weniger Stunden. Vor jeder Zusage prüfe ich Umfang und Termin gegen meine laufenden Projekte. Ist ein Termin nicht sicher zu halten, steht das im Angebot und nicht in einer späteren Meldung.

Ansprechpartner

Fachabteilung und Einkauf sprechen mit derselben Person – der Person, die auch die Übersetzung bearbeitet.

Prüfung

Terminologie, Rückfragen und die Prüfung durch Ihre eigenen Fachleute laufen in einem Prüfweg zusammen, den wir vor Beginn festlegen.

NDA

Vertraulichkeit, NDA und zulässiger KI-Einsatz sind geklärt, bevor Sie mir das erste Dokument schicken.

Ihr Ansprechpartner

Eine Person trägt die Verantwortung

Ich habe 2011 mit Rechtstexten angefangen; seit vielen Jahren liegt mein fachlicher Schwerpunkt auf Medizin und Medizintechnik – insbesondere auf IFU, Labeling und regulatorischer Dokumentation. Ich übersetze ausschließlich in meine Muttersprache Deutsch.

Ich arbeite in der jeweils vereinbarten Projektumgebung – auf Wunsch in Ihrem eigenen CAT- oder Übersetzungsmanagementsystem mit den von Ihnen bereitgestellten Zugängen. Zweisprachige Dateien, Translation Memories und Terminologiebestände übernehme ich in den von Ihrem System unterstützten Austauschformaten, darunter XLIFF, TXLF, TMX und TBX; ohne Vorgabe arbeite ich in meiner eigenen Umgebung mit lokal geführten Terminologiedatenbanken. Eigenprüfung, Konsistenzprüfungen und Entscheidungen aus Rückfragen sind dokumentiert und nachvollziehbar.

Was nicht zum Standardumfang gehört, sage ich vorher: die Revision durch eine zweite Person (Vier-Augen-Prinzip). Den Revisor benennen Sie – aus Ihrer Fachabteilung oder von einem Dritten Ihrer Wahl; seine Rückmeldungen arbeite ich ein. Ihre Dokumente vergebe ich nicht weiter: Vertraulichkeitsvereinbarungen untersagen das regelmäßig.

Häufige Fragen

Was vorab zu klären ist

Ist die Prüfung von Übersetzungen anderer Anbieter möglich?

Ja, und das ist oft der beste Anfang. Dabei erfasse ich inhaltliche Abweichungen und Auslassungen ebenso wie Terminologiefehler, Inkonsistenzen sowie fehlerhafte Zahlen oder Einheiten. Nach welchen Kriterien ich prüfe, wie ich Befunde darstelle und wie Rückfragen geklärt werden, legen wir vorher fest. So lernen Sie meine Arbeitsweise an einem Auftrag kennen, dessen Umfang vorher feststeht.

Wie werden NDA, vertrauliche Dateien und Vorgaben zum KI-Einsatz behandelt?

NDA, Vertraulichkeit und der zulässige KI-Einsatz werden geklärt, bevor ich das erste sensible Dokument öffne. Ich bin auch bereit, einen von Ihnen vorgelegten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu unterzeichnen. Auf Wunsch bearbeite ich Ihr Projekt vollständig ohne KI. Ihre Referenz- und Steuerungsdokumente bleiben lokal. Der Dateiaustausch richtet sich nach Ihren IT- und Sicherheitsvorgaben. Ohne Plattformvorgabe übermittle ich Ihre Dokumente verschlüsselt, mit getrennter Passwortübergabe.

Welche Angaben sind für ein belastbares Angebot erforderlich?

Dokumentart und Fachgebiet, Verwendungszweck, Umfang, Dateiformat und Termin. Dazu, falls vorhanden: Terminologie, Referenzmaterial oder Translation Memory, der gewünschte Prüfumfang und Ihre Vorgaben zu NDA und KI. Fehlt etwas davon, frage ich nach, statt zu schätzen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Fachabteilung und Einkauf ab?

Beide sprechen mit derselben Person. Der Einkauf erhält Leistungsumfang, Festpreis und Liefertermin schriftlich; die Fachabteilung hat einen direkten fachlichen Ansprechpartner für Terminologie und Rückfragen. Vor Projektbeginn gleiche ich die Anforderungen von Einkauf und Fachabteilung miteinander ab.

Welche Kapazität ist verfügbar, und was geschieht bei einem Ausfall?

Rund 2.500 Wörter Fachübersetzung je Arbeitstag, bis 5.000 Wörter im Full Post-Editing. Seit 2011 habe ich alle zugesagten Liefertermine eingehalten. Falle ich einmal aus, erfahren Sie es sofort und wir vereinbaren einen neuen Termin; Ihr Dokument geht nicht ohne Ihr Wissen an einen Dritten.

Wie ist die Vermögensschadenhaftpflicht geregelt?

Fordern Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht, besteht sie vor Auftragsbeginn – in der von Ihnen genannten Deckungssumme.

Ohne vertrauliche Unterlagen

Beginnen Sie mit einem klar definierten Auftrag

Eine kurze Projektbeschreibung genügt für den Anfang – ein Dokument, ein Termin, Ihre Vorgaben. Vertrauliche Unterlagen brauche ich dafür noch nicht.