Verträge und AGB
Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Unternehmenskaufverträge und weitere vertragliche Unterlagen – mit Definitionen, definierten Begriffen und Querverweisen, die auch im Deutschen zusammenpassen.
Recht & Verträge · Englisch–Deutsch
Abweichungen entstehen an einzelnen Stellen: einer ausgelassenen Einschränkung, einem verschobenen Modalverb, einem Begriff, der einmal definiert und einmal frei übersetzt ist. Genau nach diesen Stellen suche ich, bevor sie ausgelegt werden müssen.
Ich habe 2011 mit juristischen Übersetzungen begonnen – im Arbeits-, Straf-, Vertrags-, EU- und Handelsrecht. Juristische Texte aus dem Englischen ins Deutsche bearbeite ich persönlich, arbeite mit Ihrer freigegebenen Terminologie und kläre Mehrdeutigkeiten mit Ihnen, bevor die betreffende Formulierung im Dokument wiederkehrt.
Formeln ohne deutsche Entsprechung
Juristisches Englisch arbeitet mit Formeln, die im Deutschen kein direktes Gegenstück haben. Wer sie glättet, kann die Reichweite oder die Verbindlichkeit einer Klausel verändern – und das bleibt unbemerkt, solange sich beide Seiten einig sind.
Die Beispiele sind frei konstruiert. Sie enthalten kein Kundenmaterial und geben keine unveränderte Ausgabe eines bestimmten Übersetzungssystems wieder.
Confidential Information includes, without limitation, customer lists and pricing.
„Zu den vertraulichen Informationen gehören Kundenlisten und Informationen zur Preisgestaltung.“
Ohne den Zusatz liest sich die Aufzählung als abschließend – Auslegungsrisiko„Zu den Vertraulichen Informationen gehören unter anderem Kundenlisten und Informationen zur Preisgestaltung.“
Aufzählung ausdrücklich nicht abschließend, definierter Begriff erkennbarDasselbe gilt für Modalverben, definierte Begriffe und Querverweise. Englische Verträge kennzeichnen definierte Begriffe häufig durch Großschreibung. Im Deutschen wird jedes Substantiv großgeschrieben; dieses Signal trägt dort nicht. Den Status sichern die Definition und die durchgehend gleiche Verwendung. Eine zusätzliche Kennzeichnung wie im Beispiel oben wird projektweit vereinbart und dann ausnahmslos angewendet.
Definitionen, Querverweise und wiederkehrende Klauseln lassen sich Satz für Satz nicht zuverlässig prüfen. Ich prüfe sie deshalb zusätzlich im Zusammenhang des ganzen Dokuments und, wo ein Vertragswerk aus mehreren Dokumenten besteht, über diese Dokumente hinweg.
Welche Normanforderungen und Arbeitsschritte abgedeckt sind, erläutere ich auf der Startseite unter Zwei Normen, klar abgegrenzter Umfang.
Dokumentarten
Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Unternehmenskaufverträge und weitere vertragliche Unterlagen – mit Definitionen, definierten Begriffen und Querverweisen, die auch im Deutschen zusammenpassen.
Datenschutzhinweise und weitere Datenschutzunterlagen. Wiederkehrende Formulierungen müssen im gesamten Dokument gleich bleiben, weil eine Abweichung als beabsichtigt gelesen werden kann.
Rechtsgebiete, in denen ich 2011 angefangen habe und bis heute arbeite.
Prüfweg
Nach denselben Kriterien prüfe ich eine bereits vorliegende Übersetzung. Prüfkriterien und Klärungsweg legen wir vor Projektbeginn fest.
Leistungsgrenze
Ich übersetze und prüfe Sprache, nicht Rechtslagen. Über Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit und Zweckmäßigkeit einer Klausel entscheidet Ihre Rechtsabteilung; meine Leistung ist eine sprachlich genaue und in sich konsistente deutsche Fassung, mit der sie arbeiten kann. Eine Garantie für Rechtswirksamkeit, Durchsetzbarkeit oder einen Verfahrensausgang gebe ich nicht.
Zusammenarbeit
Sie stimmen sich direkt mit der Person ab, die Ihr Dokument bearbeitet und Ihre Rückfragen beantwortet. Angebot, Leistungsumfang, Liefertermin, Terminologie und Prüfweg stehen vor Beginn fest.
Vertraulichkeitsanforderungen, eine etwaige Geheimhaltungsvereinbarung und der zulässige KI-Einsatz werden vor Projektbeginn ausdrücklich vereinbart. Auf Wunsch bearbeite ich Ihr Projekt ohne KI. Den Übertragungsweg für vertrauliche Dateien stimmen wir gesondert ab.
Weitere Angaben zu Prüfprozess und Vertraulichkeit finden Sie unter Unternehmen & Qualität.
Rechtsabteilung und Einkauf
Verträge und AGB, Datenschutzunterlagen sowie Texte aus dem Arbeits-, EU- und Handelsrecht. Seit 2011 übersetze ich juristische Texte und bearbeite sie persönlich. Was ich fachlich nicht verantworten kann, lehne ich ab und sage Ihnen, warum.
Nein. Bestätigte oder beglaubigte Übersetzungen für Gerichte und Behörden biete ich nicht an. Welche Form der Bestätigung und welcher berufliche Status erforderlich sind, richtet sich nach der Stelle, die das Dokument entgegennimmt, und dem anwendbaren Recht. Braucht Ihr Dokument eine solche Fassung, sage ich Ihnen das vor dem Angebot.
Eine vorhandene Übersetzung prüfe ich in denselben fünf Schritten wie meine eigenen: Ich erfasse zuerst Ihre freigegebene Terminologie und die definierten Begriffe, kontrolliere dann interne Verweise, Nummerierung und wiederkehrende Benennungen, markiere Mehrdeutigkeiten und kläre sie mit Ihnen. Ihre Freigaben dokumentiere ich und wende sie durchgehend an; zum Schluss prüfe ich das vollständige Dokument am Stück. Welche Kriterien dabei gelten und wie Rückfragen behandelt werden, vereinbaren wir vor Beginn.
Ja. Ihre freigegebene Terminologie ist für mich verbindlich. Referenzverträge und Translation Memories wende ich an, prüfe sie aber gegen den Ausgangstext und den Kontext des jeweiligen Dokuments – ein Translation Memory speichert frühere Entscheidungen und kann Altfehler enthalten. Finde ich einen Widerspruch, frage ich nach und dokumentiere die Entscheidung für Folgedokumente.
AGB, Datenschutz, Arbeitsrecht
Dokumentart, Verwendung, Umfang, Dateiformat, Termin und vorhandene Terminologie genügen für den Anfang. Vertrauliche Dateien senden Sie erst, wenn der Übertragungsweg vereinbart ist.